Montag, 24. Januar 2022

Nationalpark "Doñana" in Andalusien war Thema bei der 44. Sitzung 2021 des Welterbekomitees

Das Welterbekomitee der UNESCO hat sich bei seiner 44. Sitzung vom 16. bis 31. Juli 2021 auch mit der Weltnaturerbestätte "Doñana" beschäftigt. Diese Welterbestätte befindet sich in der autonomen spanischen Region Andalusien.

Die Bemühungen Spaniens, die Nutzung der Grundwasservorräte zu reduzieren und illegale Entnahmen von Grundwasser besser zu überwachen, werden begrüßt. Mit äußerster Sorge wird jedoch zur Kenntnis genommen, dass drei Grundwassergebiete nun als übererschlossen bezeichnet werden. Der Europäisch Gerichtshof ist zudem der Auffassung, dass die exzessive Entnahme von Grundwasser die EU-Habitatrichtlinie verletzt.

Die gemeinsame Mission des Welterbekomitees, der IUCN und der Ramsar-Konvention hatte zum Ergebnis, dass der herausragende universelle Wert des Gebiets weiterhin besteht, dass aber eine wissenschaftliche Unsicherheit in Bezug auf die weitergefasste hydraulische Aktivität von Doñana besteht. Zudem sind die Auswirkungen des Klimawandels auf das Gebiet unklar.

Spanien wird gebeten, die von der gemeinsamen Mission formulierten zehn Bedingungen zu erfüllen. Bis zum 1. Dezember 2022 soll ein Bericht an die UNESCO gesandt werden, der auf die gemachten Fortschritte beim Schutz von Doñana Bezug nimmt. Dieser Bericht soll bei der 46. Sitzung des Welterbekomitees behandelt werden. 

Weitere Informationen
Spaniens Nationalpark Doñana im Post vom 26.08.2017

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