Die Europäische Union
hat im EU-Amtsblatt L39/716 vom 21.02.2022 den
"Durchführungsbeschluss (EU) 2022/234 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Annahme einer fünfzehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf
die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An
der mediterranen
biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland,
Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien und Zypern Anteil. Griechenland, Malta und
Zypern liegen vollständig innerhalb der mediterranen biogeographischen
Region. Die
EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (vierzehnte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/159 der Kommission.
Die fünfzehnte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 10. August 2020 und dem 11. Februar 2021 gemeldet worden sind.
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
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