Samstag, 9. November 2024

Die neue Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön vom 19. August 2024

Der Freistaat Thüringen hat mit Datum vom 19. August 2024 die Verordnung über den thüringischen Teil des Biosphärenreservats Rhön neu gefasst.

Die neue Verordnung ist Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen den Parteien Linke, SPD und Bündnis 90/Grüne für die 7. Wahlperiode 2019 - 2024 des Thüringer Landtags. Die neue Verordnung war bereits für das Jahr 2021 geplant.

Die Fläche des Thüringer Teils des Biosphärenreservats Rhön beträgt 48.810 Hektar (entspricht 488,1 km²). Die Gesamtfläche des Biosphärenreservats Rhön, das sich über drei Bundesländer erstreckt, ist 2.433 km².

Der Thüringer Teil des Biosphärenreservats Rhön umfasst nun 21 Kernzonen und 55 Pflegezonen. Der Anteil der Kernzone erhöht sich von 1,5 Prozent der Fläche auf 3 Prozent. Der Anteil der Pflegezone erhöht sich von 9 Prozent auf 18 Prozent. Die Entwicklungszone umfasst 79 Prozent der Fläche.

Die Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön in der im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen veröffentlichten bereinigten Fassung vom 2. Oktober 1998 ist nun außer Kraft getreten.

Weitere Informationen
Das UNESCO-Biosphärenreservat "Rhön" im Post vom 23.03.2025 in diesem Blog

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