Das Naturschutzgebiet Ammergebirge ist mit einer Fläche von 28.850 Hektar das größte Naturschutzgebiet Bayerns.
Das ist nicht ohne Grund so. Denn die Ammergauer Alpen (bzw. das Ammergebirge) sind aus geologischen Gründen sowie aus historischen Gründen (ehemals königliches Jagdgebiet) dünner besiedelt als die benachbarten Gebirgsgruppen der Alpen. Es gibt dort auch wesentlich weniger Almwirtschaft als zum Beispiel im westlich angrenzenden Allgäu.
Gleichwohl bietet die Kategorie des Naturschutzgebiets nur einen relativ schwachen Schutz. So ist im Naturschutzgebiet weiterhin die - in Teilbereichen durchaus intensive - Forstwirtschaft erlaubt. Auch die Beweidung ist zulässig.
So nimmt es nicht Wunder, dass es seit längerer Zeit Bestrebungen gibt, in den Ammergauer Alpen einen Nationalpark einzurichten. Es gibt inzwischen sogar einen Förderverein Nationalpark Ammergebirge (www.initiative-nationalpark-ammergebirge.de), der in den betroffenen Gemeinden Lobbyarbeit für den Nationalpark macht. Von den betroffenen Gemeinden und in der Folge auch von der bayerischen Staatsregierung kommt bisher jedoch unisono ein Nein zu einem Nationalpark Ammergebirge.
Von daher sei es erlaubt, dass in diesem Blog einmal ein Vorschlag zu einem Kompromiss unterbreitet wird. Ein Kompromiss ist immer noch besser als ein jahrzehntelanger Stillstand.
Der Kompromiss sieht vor, dass die Unterschutzstellung des bayerischen Teils der Ammergauer Alpen im Rahmen des Naturschutzgebiets bestehen bleibt. Jedoch wird die Verordnung über das Naturschutzgebiet angepasst. Die Naturschutzgebietsverordnung wird dahingehend geändert, dass eine Zonierung des Naturschutzgebiets eingeführt wird. Es gibt zukünftig sogenannte Wildnisinseln im Naturschutzgebiet. Das sind hochgelegene Gebiete, in denen bereits heute keine oder kaum Forst- oder Almwirtschaft mehr stattfindet bzw. noch nie stattgefunden hat. Die Jagd bleibt in den Wildnisinseln jedoch bestehen. In den Wildnisinseln findet zukünftig keine wirtschaftliche Tätigkeit mehr statt, insbesondere keine Forstwirtschaft und keine Almwirtschaft.
Denkbar ist, die Wildnisinseln stufenweise einzurichten. Die Naturschutzgebietsverordnung würde zunächst nur allgemein die Kategorie der Wildnisinseln definieren. Konkrete Wildnisinseln werden dann Jahr für Jahr einvernehmlich bestimmt und der Verordnung als Anlage beigefügt. So würde langsam aber sicher der geschützte Wildnisanteil in den Ammergauer Alpen zunehmen. In späteren Jahren könnte man durch eine weitere Ausdehnung des Wildnisanteils das Naturschutzgebiet dann trotzdem noch in einen Nationalpark überführen, sofern dies dann gewünscht wird.
Die folgenden Wildnisinseln im bayerischen Teil der Ammergauer Alpen sind denkbar:
Wildnisinsel Säuling - Zunderkopf
Wildnisinsel Schlagstein
Wildnisinsel Hoher Straußberg
Wildnisinsel Kreuzspitze - Kuchelbergspitz - Schellschlicht
Wildnisinsel Geiselstein - Gabelschrofen - Krähe - Hochplatte
Wildnisinsel Hasentalkopf - Scheinbergspitze
Wildnisinsel Klammspitze - Grubenkopf
Wildnisinsel Kramerspitz
Wildnisinsel Notkarspitze
Wildnisinsel Brünstelskopf - Felderkopf - Kienjoch
Wildnisinsel Sonnenberggrat
Nachfolgend noch einige Bilder von der Nordseite des Säuling in den Ammergauer Alpen, einer potenziellen Wildnisinsel:
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