Die Europäische Union
hat im EU-Amtsblatt L 15 vom 19. Januar 2018 den
"Durchführungsbeschluss (EU) 2018/40 der Kommission vom 12. Dezember
2017 zur Annahme einer elften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete)
stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und
Pflanzen.
An der atlantischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal, Spanien und Vereinigtes Köngreich, Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die atlantische biogeographische Region erstreckt sich über das ganze Staatsgebiet von Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich sowie über Teile des Staatsgebiets von Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal.
Die
erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der
atlantischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/813/EG
der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2335 der Kommission.
Die elfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete
sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den
Mitgliedsstaaten zwischen dem 18. Februar 2016 und dem 27. Januar 2017 gemeldet worden sind.
Samstag, 10. März 2018
EU veröffentlicht elfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der atlantischen biogeographischen Region
Weitere Informationen
Die atlantische biogeographische Region im EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 im Post vom 05.06.2020
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