Montag, 4. Juni 2018

EU veröffentlicht elfte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der kontinentalen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt L 15 vom 19. Januar 2018 den "Durchführungsbeschluss (EU) 2018/43 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Annahme einer elften aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

An der kontinentalen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien und Tschechien Anteil. Luxemburg befindet sich vollständig innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen  biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/798/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (zehnte) Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2334 der Kommission.

Die elfte Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 18. Februar 2016 und dem 27. Januar 2017 gemeldet worden sind.

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