Die Europäische Union
hat im EU-Amtsblatt L 15 vom 19. Januar 2018 den
"Durchführungsbeschluss (EU) 2018/38 der Kommission vom 12. Dezember
2017 zur Annahme einer neunten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf
die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An
der pannonischen
biogeographischen Region haben die EU-Staaten Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn Anteil. Ungarn befindet sich vollständig innerhalb der pannonischen
biogeographischen Region. Die
EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste
von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der pannonischen
biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2008/26/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte (achte) Aktualisierung
erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2333 der Kommission.
Die neunte
Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu
bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem
18. Februar 2016 und dem 27. Januar 2017 gemeldet worden sind.
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