Freitag, 26. April 2019

UNESCO-Weltnaturerbestätte "Buchenwälder" soll um Flächen in Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Makedonien, Montenegro, Polen, Serbien, Schweden, der Schweiz und Großbritannien erweitert werden

Die UNESCO-Weltnaturerbestätte "Buchenwälder" (Ancient and Primeval Beech Forests of the Carpathians and Other Regions of Europe) soll um Flächen in Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Makedonien, Montenegro, Polen, Serbien, Schweden, der Schweiz und Großbritannien erweitert werden.

Das geht aus dem periodischen Bericht hervor, den Österreich am 1. Dezember 2018 an die UNESCO gesendet hat. Österreich hat die Federführung zur UNESCO-Weltnaturerbestätte Buchenwälder übernommen.

Der Bericht nimmt Bezug auf die Entscheidung 41 COM 8B.7 des Welterbekomitees. Darin wird unter anderem gefordert, dass zukünftige Erweiterungsflächen der Weltnaturerbestätte Buchenwälder bestimmten einheitlichen Kriterien genügen.

Die folgenden Erweiterungsflächen sind vorgesehen:



2 Flächen in Bosnien-Herzegowina (Perucica und Janj Forest Reserve)
4 Flächen in Griechenland (Chaidou Rhodope, Frakto Rhodope, Olympos Nationalpark und Pindos Nationalpark
1 Fläche in Makedonien (Dlaboka Reka)
1 Fläche in Montenegro (Biogradska Gora)
1 Fläche in Polen (Bieszczady)
1 Fläche in Serbien (Fruska Gora)
1 Fläche in Schweden (Söderasen)
2 Flächen in der Schweiz (Bettlachstock-Hasenmatt und Valle di Lodano)
1 Fläche in Großbritannien (New Forest)

Grundlage für die Anmeldung von Erweiterungsflächen ist eine Liste (die sogenannte Vienna shortlist), die in einem europaweiten Screening-Prozess erarbeitet worden ist. Flächen auf der Halbinsel Krim sowie im Kosovo wurden von der Liste gestrichen. Eine Wiederholung des Screening-Prozesses findet zur Zeit in Frankreich und in Tschechien statt.

Die Vorschlagslisten zum Welterbe der einzelnen Staaten (die sog. tentative lists) müssen nun um die Erweiterungsflächen zur Weltnaturerbestätte Buchenwälder ergänzt werden. Es wurden bereits Treffen mit den Staaten der potenziellen Erweiterungsflächen abgehalten, die dazu dienten, dass die Erweiterungsflächen den Vorgaben der UNESCO genügen.

Weitere Informationen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.