Die Europäische Union
hat im EU-Amtsblatt L 28/1 vom 31. Januar 2020 den
"Durchführungsbeschluss (EU) 2020/96 der Kommission vom 28. November
2019 zur Annahme einer dreizehnten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeographischen Region" veröffentlicht.
Die Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf
die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An
der mediterranen
biogeographischen Region haben die EU-Staaten Frankreich, Griechenland,
Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich
(Territorium von Gibraltar) und Zypern Anteil. Griechenland, Malta und
Zypern liegen vollständig innerhalb der mediterranen biogeographischen
Region. Die
EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen.
Die erste Liste
von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen
biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2006/613/EC der Kommission verabschiedet. Die letzte (elfte) Aktualisierung
erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/22 der Kommission.
Die dreizehnte
Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu
bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 01. Juni 2018 und dem 13. März 2019 gemeldet worden sind.
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht genug Gebiete vorgeschlagen haben,
um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte
Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
Sonntag, 29. März 2020
EU veröffentlicht 13. aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der mediterranen biogeographischen Region
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