Die EU veröffentlicht die aktualisierten Listen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung normalerweise um den Jahreswechsel herum. Die Veröffentlichung der aktualisierten Liste für die atlantische biogeographische Region hat sich im Jahr 2020 verzögert, weil dem Habitatausschuss zunächst eine fehlerhafte Liste vorgelegt worden ist, die sachliche Fehler in Bezug auf die Fläche von sieben Gebieten in Spanien und eines Gebiets in Irland enthielt.
Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
An
der atlantischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien,
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal,
Spanien und Vereinigtes Köngreich* Anteil. Die EU hat Anteil an neun
biogeographischen Regionen. Die atlantische biogeographische Region
erstreckt sich über das ganze Staatsgebiet von Irland, den Niederlanden
und dem Vereinigten Königreich* sowie über Teile des Staatsgebiets von
Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal.
*Seit dem 31. Januar 2020 nicht mehr Mitglied der EU
Die
erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der
atlantischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/813/EG
der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/19 der Kommission.
Die 13. Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete
sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den
Mitgliedsstaaten zwischen dem 1. Juni 2018 und dem 13. März 2019? gemeldet worden sind.
Nach Auffassung der EU-Kommission haben einige Mitgliedstaaten jedoch nicht genug Gebiete vorgeschlagen,
um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte
Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.
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