Dienstag, 23. Juni 2020

EU veröffentlicht 13. aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der atlantischen biogeographischen Region

Die Europäische Union hat im EU-Amtsblatt  L111 vom 8. April 2020 den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/495 der Kommission vom 24. März 2020 zur Annahme einer 13. aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region" veröffentlicht.

Die EU veröffentlicht die aktualisierten Listen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung normalerweise um den Jahreswechsel herum. Die Veröffentlichung der aktualisierten Liste für die atlantische biogeographische Region hat sich im Jahr 2020 verzögert, weil dem Habitatausschuss zunächst eine fehlerhafte Liste vorgelegt worden ist, die sachliche Fehler in Bezug auf die Fläche von sieben Gebieten in Spanien und eines Gebiets in Irland enthielt.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB), (auch: FFH-Gebiete) stützen sich auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.



An der atlantischen biogeographischen Region haben die EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal, Spanien und Vereinigtes Köngreich* Anteil. Die EU hat Anteil an neun biogeographischen Regionen. Die atlantische biogeographische Region erstreckt sich über das ganze Staatsgebiet von Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich* sowie über Teile des Staatsgebiets von Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal.

*Seit dem 31. Januar 2020 nicht mehr Mitglied der EU

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeographischen Region wurde mit der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission verabschiedet. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/19 der Kommission. 

Die 13. Aktualisierung berücksichtigt neue Gebiete sowie geänderte Angaben zu bereits vorhandenen Gebieten, die von den Mitgliedsstaaten zwischen dem 1. Juni 2018 und dem 13. März 2019? gemeldet worden sind.

Nach Auffassung der EU-Kommission haben einige Mitgliedstaaten jedoch nicht genug Gebiete vorgeschlagen, um die Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG im Hinblick auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten zu erfüllen. Daher kann für diese Arten und Lebensraumtypen nicht davon ausgegangen werden, dass das Natura-2000-Netz vollständig ist.

Weitere Informationen


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.