Dienstag, 20. Oktober 2020

Neue Verordnung vom 23. Juli 2020 bringt Kernzonenanteil beim Biosphärenreservat Pfälzerwald auf drei Prozent

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat am 23. Juli 2020 die "Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen" in Kraft gesetzt.

Anlass der neuen Verordnung war die Umsetzung der Vorgaben der UNESCO für Biosphärenreservate, wonach der Anteil der Kernzone mindestens drei Prozent der Fläche eines Bioshärenreservats betragen muss. Bisher lag der Kerzonenanteil beim Biosphärenreservt Pfälzerwald unter drei Prozent (2,1 Prozent).

Die neue Verordnung nennt im Einklang mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz von 2015 ausschließlich die Schutzgebietskategorie des Biosphärenreservats. Die bisherige Verordnung stufte das Biosphärenreservat Pfälzerwald noch als Naturpark ein.

 

Im §3 der Verordnung wird die Gliederung des Biosphärenreservats festgelegt. Demnach wird das Biosphärenreservat in die folgenden drei Zonen unterteilt: Zonen für die natürliche Entwicklung (Kernzonen), Zonen für naturschonende Wirtschaftsweisen (Pflegezonen) und eine Zone für dauerhaft umweltgerechte Entwicklungen und Nutzungen (Entwicklungszone). Innerhalb der Pflegezonen und der Entwicklungszone werden Bereiche für die Erholung in der Stille bestimmt (Stillebereiche). Diese Flächen hießen bisher Stillezonen.

Leider gibt es im Textteil der Verordnung keinerlei weitere Angaben zu den Zonen. Es werden die Kernzonen nicht mehr namentlich aufgelistet und mit einer Flächenangabe versehen. Dasselbe gilt für die Stillebereiche. Informationen zu den Kernzonen gibt es nur noch in der Übersichtskarte und in den Grenzkarten, die Bestandteil der Verordnung sind.

Sieben bereits bestehende Kernzonen werden arrondiert. Sechs Kernzonen kommen neu hinzu. Insgesamt gibt es nun 22 Kernzonen. Davon liegen 20 im Staatswald und zwei im Kommunalwald.  

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