Donnerstag, 18. Februar 2016

Reykjanes ist Islands zweiter UNESCO Global Geopark

Das von der Unesco unterstützte weltweite Netzwerk der Geoparks (Global Geoparks Network) hat während des Asien-Pazifik-Geoparknetzwerk-Forums vom 15.-20.09.2015 den Reykjanes Geopark in Island als Global Geopark anerkannt. Die Unesco hat im November 2015 das neue Label UNESCO Global Geopark geschaffen. Der Reykjanes Geopark ist damit automatisch ein UNESCO Global Geopark geworden. Dies ist nach dem Katla Geopark bereits der zweite UNESCO Global Geopark Islands.

Der Reykjanes Geopark befindet sich im Südwesten Islands nahe der Hauptstadt Reykjavik auf einer Halbinsel. Die Reykjanes Gebirgskette ist ein Teil des vulkanischen Mittelatlantischen Rückens, der die eurasischen und amerikanischen Kontinentalplatten trennt. Das Gebiet ist charakterisiert durch zahlreiche Lavaflüsse, Schildvulkane, Kraterreihen, geothermale Felder, Verwerfungen und Klüfte. Der Gebietsteil Krýsuvík ist bekannt für seine explosiven Krater, die durch die Interaktion von geothermalem Dampf und Magma entstehen. Einige Lavaflüsse haben neues Land entstehen lassen. Die fünf Städte und Siedlungen, die über das Gebiet verteilt sind, sind Zeugen einer jahrtausendealten menschlicher Besiedlung und Aktivität.

Hier gibt es eine Übersicht über die UNESCO Global Geoparks in Europa. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Geoparks befassen, verlinkt.

Der Reykjanes Geopark hat auch eine eigene Website:
http://www.reykjanesgeopark.is/en

 

Sonntag, 14. Februar 2016

17 nachnominierte Gebiete bringen die Gesamtzahl der Natura 2000-Gebiete Vorarlbergs auf 40

Das österreichische Bundesland Vorarlberg hat im Dezember 2015 neue Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet. Bisher gab es in Vorarlberg 23 Natura 2000-Gebiete. Mit den 17 nun nachgemeldeten Gebieten steigt die Gesamtzahl der Natura 2000-Gebiete Vorarlbergs auf 40.

In Österreich werden die Natura 2000-Gebiete Europaschutzgebiete genannt. Gemäß der Terminologie der FFH-Richtlinie der EU nennt man die von den einzelnen Staaten an die EU gemeldeten Gebiete "vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB´s)". Sobald die EU diese Gebiete in ihre nach biogeographischen Regionen getrennten Listen aufgenommen hat, nennt man sie "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB´s)". Als dritter Schritt müssen die einzelnen Staaten diese GGB´s dann noch nach nationalem Recht als Schutzgebiete ausweisen. Sobald dies erfolgt ist, nennt die EU diese Gebiete "Besondere Erhaltungsgebiete (BEG´s)". 

Vorarlberg befindet sich vollumfänglich in der alpinen biogeographischen Region. Mit der Meldung der 17 neuen Natura 2000-Gebiete nach Brüssel sind diese Gebiete zunächst mal vGGB´s geworden. Die EU hat Ende 2015 eine neunte aktualisierte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeographische Region veröffentlicht. In dieser Liste sind nur zwei der 17 nachgemeldeten Gebiete enthalten. Das heißt, dass die 15 anderen Gebiete zu spät nach Brüssel gemeldet worden sind, um in diese aktualisierte Liste aufgenommen zu werden. Diese 15 Gebiete werden dann in die zehnte aktualisierte Liste aufgenommen werden, die voraussichtlich Ende 2016 veröffentlicht wird. Die 17 neu gemeldeten Natura 2000-Gebiete sind bisher auch noch nicht nach nationalem Recht als Schutzgebiete (konkret: als Europaschutzgebiete) ausgewiesen. Das wird in der nächsten Zeit noch erfolgen. Wir werden dann hier in diesem Blog darüber berichten.


Mittwoch, 10. Februar 2016

Seit Ende 2015 gibt es zwölf neue FFH-Gebiete in der alpinen biogeographischen Region in Österreich

Die EU hat am 26.11.2015 die neunte aktualisierte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) in der alpinen biogeographischen Region angenommen (siehe auch den Post vom 06.02.2016 in diesem Blog). Die aktualisierte Liste umfasst für Österreich zwölf neue Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.

Oberösterreich
1. Bäche in den Steyr- und Ennstaler Voralpen
Gebietscode: AT3128000
Fläche: 505,17 Hektar
Koordinaten: 14,2929 / 47,9511
 
2. Hornspitzmoore
Gebietscode: AT3130000
Fläche: 45,53 Hektar
Koordinaten: 13,2948 / 47,3408

3. Mösl im Ebenthal
Gebietscode: AT3133000
Fläche: 2,1 Hektar
Koordinaten: 14,2508 / 47,4209

4. Planwiesen
Gebietscode: AT3134000
Fläche: 110,3 Hektar
Koordinaten: 14,1210 / 47,5243

5. Quellflur bei Grueb
Gebietscode: AT3135000
Fläche: 4,32 Hektar
Koordinaten: 13,1757 / 47,5233

6. Mittlere Steyr
Gebietscode: AT3136000
Fläche: 122 Hektar
Koordinaten: 14,1433 / 47,5346

7. Schluchtwälder der Steyr- und Ennstaler Voralpen
Gebietscode: AT3138000
Fläche: 863 Hektar
Koordinaten: 14,2054 / 14,2054

Salzburg
8. Zeller See Südufer
Gebietscode: AT 3230000
Fläche: 32,35 Hektar
Koordinaten: 12,8100 / 47,3000

9. Mooshamer Moos Ost
Gebietscode: AT3231000
Fläche: 3,19 Hektar
Koordinaten: 13,7200 / 47,1000 

10. Kopfweiden am Almkanal
Gebietscode: AT3232000
Fläche: 1,77 Hektar
Koordinaten: 13,0400 / 47,7700

Vorarlberg
11. Übleschlucht
Gebietscode: AT3424000
Fläche: 7,5925 Hektar
Koordinaten: 9,6936/ 47,2623

12. Davenna
Gebietscode: AT3425000
Fläche: 100,99 Hektar
Koordinaten: 9,8839 / 47,1239

Im Bundesland Salzburg wurde das bestehende Gebiet Tauglgries von 31,9 auf 50,65 Hektar vergrößert. In der alpinen biogeographischen Region in Österreich gibt es jetzt 125 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.

Samstag, 6. Februar 2016

EU nimmt neunte aktualisierte Liste der FFH-Gebiete in der alpinen biogeographischen Region an

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2370 der Kommission vom 26. November 2015 hat die Europäische Union eine neunte aktualisierte Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der alpinen biogeographischen Region angenommen.

Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) werden auch FFH-Gebiete genannt. Zusammen mit den Vogelschutzgebieten bilden sie das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Die Grundlage für die Listen der EU zu den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung bildet die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie).

Die erste Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine biogeographische Region wurde mit der Entscheidung 2004/69/EG der Kommission verabschiedet. Die Liste wird in der Regel einmal jährich aktualisiert.

Gemäß der vom Habitatausschuss gebilligten Karte umfasst die alpine biogeographische Region die folgenden Gebiete in den folgenden Ländern:

Dienstag, 2. Februar 2016

Snowdonia Nationalpark in Wales ist Schutzgebiet für den dunklen Nachthimmel (International Dark Sky Reserve)

Die Internationale Gesellschaft für den dunklen Nachthimmel (International Dark Sky Association, IDA) hat am 04.12.2015 den Snowdonia Nationalpark in Wales zum Schutzgebiet für den dunklen Nachthimmel (International Dark Sky Reserve) ernannt. Dies ist weltweit erst die zehnte International Dark Sky Reserve. Neben der Kategorie der International Dark Sky Reserve gibt es noch die Kategorien International Dark Sky Park, International Dark Sky Community, International Dark Sky Sanctuary und Dark Sky Developments of Distinction.  

Von allen Ländern der Welt hat Wales nun den größten Flächenanteil an Gebieten, die einen Dark Sky-Status erhalten haben. Die Anerkennung als Dark Sky Reserve honoriert Gebiete, die bewiesen haben, dass die Qualität ihres Nachthimmels herausragend ist und die wirksame Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung eingeleitet haben.

Die Nationalparkverwaltung von Snowdonia erhofft sich durch das neue Label auch mehr Besucher, vor allem während der Nebensaison. Die neue Dark Sky Reserve umfasst eine Fläche von 2.132 km². In Wales gibt es noch zwei weitere Dark Sky Gebiete. Dies sind der Brecon Beacons Nationalpark (Dark Sky Reserve) und Elan Valley Estate (Dark Sky Park).

Hier gibt es eine Übersicht über die Dunkler Nachthimmel-Schutzgebiete in Europa. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen dieser Gebiete befassen, verlinkt.



Freitag, 29. Januar 2016

Liste der vorgeschlagenen Gebiete für das Schutzgebietsnetzwerk Smaragd des Europarats wurde Ende 2015 aktualisiert

In den Mitgliedsstaaten des Europarats soll ein Netzwerk von Schutzgebieten entstehen. Dieses Netzwerk wird Netzwerk Smaragd genannt (emerald network). Das Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerk der EU gilt als Umsetzung des Netzwerks Smaragd des Europarats, so dass in der EU im Rahmen des Netzwerks Smaragd keine neuen Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Bei der 35. Sitzung des ständigen Ausschusses (Standing Committee) der Berner Konvention des Europarats, die vom 1. bis 4. Dezember 2015 in Straßburg stattfand, wurde eine neue aktualisierte Liste der Kandidatengebiete für das Netzwerk Smaragd vorgelegt. Bisher gibt es erst 37 Gebiete in der Schweiz, die offiziell als Bestandteil des Netzwerks Smaragd festgesetzt worden sind. Bei den Kandidatengebieten gibt es jedoch eine ständige Entwicklung. Die Liste der Kandidaten-Gebiete wird jedes Jahr aktualisiert.

Die folgenden Staaten sind in der Liste genannt:
1. Albanien mit 25 Gebieten
2. Armenien mit 13 Gebieten
3. Aserbaidschan mit 12 Gebieten
4. Weißrussland mit 16 Gebieten
5. Bosnien und Herzegowina mit 29 Gebieten
6. Mazedonien mit 35 Gebieten
7. Georgien mit 28 Gebieten
8. Montenegro mit 32 Gebieten
9. Marokko mit 11 Gebieten
10. Norwegen mit 712 Gebieten
11. Moldawien mit 18 Gebieten
12. Serbien mit 61 Gebieten
13. Russland mit 1.453 Gebieten
14. Ukraine mit 159 Gebieten

Internetseite des Europarats:
www.coe.int 

Montag, 25. Januar 2016

Autonome Provinz Bozen-Südtirol muss Natura 2000-Gebiete formell verordnen

Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hat bei den Natura 2000-Gebieten dasselbe Problem wie die Mehrzahl der italienischen Regionen bzw. autonomen Provinzen (und auch die Mehrzahl der deutschen Bundesländer). Die gemäß der FFH-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) erforderliche Ausweisung der FFH-Gebiete zu Schutzgebieten nach nationalem Recht ist bisher nicht erfolgt. Die EU hat deshalb gegen Italien bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Dieses Verfahren wurde auch bereits gegen Deutschland eingeleitet).

Gemäß der FFH-Richtlinie der EU durchlaufen die FFH-Gebiete die folgende Entwicklung:
1. Die einzelnen Staaten schlagen der EU-Kommission Gebiete vor, die die Schutzziele der FFH-Richtlinie unterstützen (sogenannte vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, vGGB). Dieser Prozess ist seit Jahren weitgehend abgeschlossen.
2. Die EU überprüft diese Gebiete und nimmt sie in die Listen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf. Damit sind diese Gebiete offiziell Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB). Dieser Prozess ist ebenfalls seit Jahren zum größten Teil abgeschlossen, was jedoch nicht ausschließt, dass die EU auch zukünftig die Nachmeldung von vGGB´s verlangt, wenn die Ziele der FFH-Richtlinie dies erfordern.
3. Innerhalb von 6 Jahren nach der Veröffentlichung eines GGB in den EU-Listen müssen die Staaten die entsprechenden Gebiete nach nationalem Recht zu Schutzgebieten (sogenannte besondere Schutzgebiete, BSG) ausweisen. Dieser Zeitraum ist in der Provinz Bozen-Südtirol bereits überschritten, weshalb die EU das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.

Donnerstag, 21. Januar 2016

Im Meer rund um England gibt es bereits 50 Meeresschutzgebiete (Marine conservation zones)

England hat am 17.01.2016 23 neue Meeresschutzgebiete (Marine conservation zones, MCZs) ausgewiesen. Damit gibt es im Meer rund um England bereits 50 Meeresschutzgebiete. Die ersten 27 Meeresschutzgebiete wurden am 21.11.2013 verordnet.

Die Gesamtfläche der Meeresschutzgebiete rund um England beträgt nun 7.886 Quadratmeilen. Eine dritte Tranche an Meereschutzgebieten soll bis zum Jahr 2017 in die öffentliche Anhörung gelangen und im Jahr 2018 ausgewiesen werden. Damit würde dann das blaue Band des Vereinigten Königreichs (UK Blue Belt) vollendet. In Wales, Schottland und Nordirland gibt es ähnliche Schutzgebietsausweisungen. Damit wird ein Netzwerk an Meeresschutzgebieten, das die Meere rund um das Vereinigte Königreich umfasst, errichtet.

Die öffentliche Anhörung für die jetzt ausgewiesenen 23 Meeresschutzgebiete ging vom 30.01.2015 bis zum 24.04.2015. Es gab 9.170 Eingaben.

Sonntag, 17. Januar 2016

Moorlandschaft Grimsel in der Schweiz bleibt geschützt

Die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung "Grimsel" in den Berner Alpen bleibt geschützt und wird nicht angetastet. Das hat das Verwaltungsgericht Bern im Dezember 2015 entschieden. 

Ein Teil der geschützten Moorlandschaft Grimsel drohte, in den Fluten des Grimselsees unterzugehen. Es lag ein Antrag der Kraftwerke Oberhasli AG vor, die Staumauer des Grimselsees zu erhöhen, um mehr Wasser im Stausee speichern zu können. Der Wasserspiegel des Grimselees wäre dadurch um 23 Meter angestiegen und hätte die geschützte Moorlandschaft zum Teil überflutet.

In der Schweiz gibt es 89 "Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung". Sie werden im Moorlandschaftsinventar (Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung) aufgeführt. Das Bundesinventar gründet sich auf Artikel 1 der Verordnung über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung) vom 01.05.1996. Die Moorlandschaftsverordnung leitet sich aus Artikel 16 und Artikel 22 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) und aus Artikel 23b Absatz 3 und Artikel 23c Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) ab.

Die 89 Moorlandschaften von nationaler Bedeutung umfassen eine Fläche von  87.367 Hektar. Im Kanton Bern, in dem auch der Grimsel-Stausee liegt, gibt es zur Zeit 21 Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Der Kanton Bern ist damit der Kanton der Schweiz mit der größten Zahl an Moorlandschaften von nationaler Bedeutung.

Die Moorlandschaft Grimsel hat die Objektnummer 268. Sie umfasst eine Fläche von 250 Hektar. Die Standortgemeinde ist Guttannen. Die Moorlandschaft wurde im Jahr 2004 dem Moorlandschaftsinventar hinzugefügt und im Jahr 2007 erweitert.

Siehe auch:
Geschützte Moorlandschaft "Wetzikon/Hinwil" im Kanton Zürich wird erweitert im Post vom 23.02.2015 in diesem Blog
  
Internetseite des Schweizer Bundesamts für Umwelt
www.bafu.admin.ch
 

Mittwoch, 13. Januar 2016

Hügel der Champagne sind neues Unesco-Weltkulturerbe

Das Welterbekomitee der UNESCO hat bei seiner 39. Sitzung, die vom 28.06. bis 08.07.2015 in Bonn stattfand, einige historische Stätten der Champagnerproduktion um die Stadt Reims in Frankreich als Weltkulturlandschaft dem UNESCO-Welterbe hinzugefügt.

Die neue Welterbestätte besteht aus drei Teilen:
1. Die historischen Weinberge von Hautvillers, Aÿ, Mareuil-sur-Aÿ und Saint-Nicaise
2. Die Avenue de Champagne in Epernay
3. Fort Chabrol in Epernay.

Diese drei Komponenten bilden den Herkunftsort der Trauben in den Hügeln, den Produktionsort des Champagners in den unterirdischen Kellern und das Verkaufs- und Verteilungszentrum des Champagners ab. Die Herstellung des Champagners vom 17. bis ins 19. Jahrhundert ist hier noch gut sichtbar und nachvollziehbar.

Die neue Welterbestätte trägt die englische Bezeichnung "Champagne Hillsides, Houses and Cellars". Sie umfasst eine Fläche von 1.102 Hektar. Dazu kommt eine Pufferzone von 4.251 Hektar. Die Koordinaten sind N49 4 39 E3 56 46. Die Welterbestätte befindet sich in und um die Stadt Reims. Nach der Verwaltungsreform in Frankreich befindet sich die Welterbestätte seit dem 01.01.2016 in der Region Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine (provisorische Bezeichnung).