Mittwoch, 4. Oktober 2017

Bundesland Salzburg verordnet Wildnisgebiet Sulzbachtäler im Nationalpark Hohe Tauern

Mit der Verordnung 86/2017 vom 06. September 2017 hat das Bundesland Salzburg das Sonderschutzgebiet "Wildnisgebiet Sulzbachtäler" im Nationalpark Hohe Tauern ausgewiesen.

Das Wildnisgebiet Sulzbachtäler befindet sich in der Gemeinde Neukirchen am Großvenediger im politischen Bezirk Zell am See. Das Schutzgebiet umfasst Teile des Untersulzbachtals und des Obersulzbachtals.

Es gibt im Bundesland Salzburg keine Schutzgebietskategorie "Wildnisgebiet". Das Problem hat man damit gelöst, dass man ein Sonderschutzgebiet ausgewiesen hat, das im Titel den Begriff Wildnisgebiet trägt. Gemäß dem Paragraph 8 des Salzburger Nationalparkgesetzes kann die Salzburger Landesregierung im Nationalpark Sonderschutzgebiete ausweisen. "In solchen Sonderschutzgebieten ist jeglicher Eingriff in die Natur und Landschaft untersagt."

Sonntag, 1. Oktober 2017

Kujataa Greenland (Grönland) ist neue Kulturlandschaft im Unesco-Welterbe

Das Welterbekomitee der Unesco hat bei seiner 41. Sitzung vom 2. bis 12. Juli 2017 in Krakau (Polen) die subarktische Farm-Landschaft Kujataa an der Südspitze Grönlands als Kulturlandschaft im Unesco-Welterbe anerkannt. 

Die neue Welterbelandschaft Kujataa umfasst eine Fläche von 34.892 Hektar. Das neue Welterbegebiet setzt sich aus fünf Teilflächen zusammen. Es befindet sich in der Gemeinde Kujalleq. Die fünf Teilflächen sind:
1. Qassiarsuk N 61°09’52’’ / W 45°35’53’’, 113,42 km²
2. Igaliku N 61°00’06’’ / W 45°22’29’’, 82,87 km²
3. Sissarluttoq N 60°53’48’’ / W 45°29’42’’, 3,39 km²
4. Tasikuluulik (Vatnahverfi) N 60°50’52’’ / W 45°23’24’’, 75,42 km²
5. Qaqortukulooq (Hvalsey) N 60°47’33’’ / W 45°50’04’’, 73,82 km²

Kujataa wurde unter dem Kriterium V als Welterbestätte nominiert. Kriterium V bedeutet: "herausragendes Beispiel einer historischen menschlichen Siedlung, Landnutzung oder Meeresnutzung, die repräsentativ ist für eine Kultur oder für mehrere Kulturen,  oder einer Interaktion zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere wenn sie verwundbar geworden ist unter dem Aspekt irreversibler Veränderungen".

Donnerstag, 28. September 2017

675 Hektar neue Naturschutzflächen der NABU-Stiftung im Jahr 2016

Im Jahr 2016 hat sich die Gesamtfläche der im Besitz der NABU-Stiftung befindlichen Naturschutzflächen um 675 Hektar vergrößert. Das und vieles mehr steht im Jahresbericht 2016 der NABU-Stiftung.

Im Jahr 2017 feiert die NABU-Stiftung das 15jährige Bestehen. Das erste Schutzgebiet wurde jedoch viel früher angekauft. Lina Hähnle, die Gründerin der Vorgängerorganisation des NABU, des Bundes für Vogelschutz, kaufte im Jahr 1908 die Nachtigalleninsel in Lauffen am Neckar im heutigen Baden-Württemberg.

Zum 15jährigen Jubiläum liefert der Jahresbericht 2016 der NABU-Stiftung auch einige beeindruckende Zahlen. So wurden bisher 831 Kaufverträge unterzeichnet und 17.706 Hektar Fläche erworben.

Der Flächenbestand der NABU-Stiftung betrug am 31.12.2015 16.631,64 Hektar. Der Flächenzuwachs im Jahr 2016 betrug 682,27 Hektar. Dem stehen gegenüber eine Flächenkorrektur für Vorjahre von minus 3,55 Hektar sowie ein Flächenabgang 2016 von minus 7,44 Hektar. Damit ergibt sich ein Flächenbestand am 31.12.2016 von 17.302,92 Hektar.  

Die NABU-Stiftung engagiert sich inzwischen in 286 Schutzgebieten. In 41 Gebieten gab es im Jahr 2016 einen Flächenzuwachs bzw. die Gebiete wurden neu erworben.

Montag, 25. September 2017

Europadiplom für slowakischen Poloniny Nationalpark in Gefahr

Das beratende Komitee des Europarats zum Europadiplom für Schutzgebiete hat bei seiner Sitzung vom 8. März 2017 in Straßburg weitere Erkundigungen vor Ort und Abklärungen festgelegt, um über eine Verlängerung des Europadiploms für den slowakischen Nationalpark Poloniny zu entscheiden.

Die Experten des Europarats sollen den Nationalpark im Jahr 2017 ein weiteres Mal besuchen. Zudem sollen alle 25 Anhänge zum Managementplan ins Englische übersetzt werden.

Der Poloniny Nationalpark war in den vergangenen Jahren unter genauer Beobachtung des Europarats, vor allem wegen des langjährigen Fehlens eines Managementplans und wegen forstwirtschaftlicher Themen. Im Jahr 2015 gab es eine Empfehlung des beratenden Komitees, das Europadiplom, das dem Park im Jahr 1998 verliehen wurde, noch vor dem Ablauf seiner Gültigkeit am 18. September 2018 zu entziehen.

Freitag, 22. September 2017

Ammergauer Alpen sind neuer Naturpark in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit einer Erklärung vom 27. Juli 2017 den neuen Naturpark Ammergauer Alpen mit Wirkung ab dem 01. August 2017 gegründet. Damit hat Bayern insgesamt 19 Naturparks.

Der neue Naturpark Ammergauer Alpen umfasst eine Fläche von ca. 22.738 Hektar. Der Naturpark erstreckt sich über die Gemeinden Oberammergau, Unterammergau, Ettal, Saulgrub/Altenau, Bad Kohlgrub und Bad Bayersoien sowie das gemeindefreie Gebiet Ettaler Forst im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

Der südliche und südwestliche Teil des Naturparks Ammergauer Alpen befindet sich im Naturschutzgebiet Ammergebirge, dem größten Naturschutzgebiet in Bayern.

Der Naturpark Ammergauer Alpen umfasst keineswegs die gesamte Gebirgsgruppe der Ammergauer Alpen. Die westlichen Ammergauer Alpen bei Füssen sind ebensowenig Bestandteil des Naturparks wie die südlichen Ammergauer Alpen bei Garmisch-Partenkirchen. Dagegen sind Bereiche des Alpenvorlands nördlich von Unterammergau ebenfalls Bestandteil des Naturparks.


Dienstag, 19. September 2017

Neue Qualitätskriterien zur Auswahl von Wildnisgebieten in Deutschland

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie in Abstimmung mit den Länderfachbehörden am 20. Februar 2017 eine Fachposition über "Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne des 2% Ziels der Nationalen Biodiversitätsstrategie" herausgegeben.

Dies erfolgte zur Unterstützung der Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung, die bis zum Jahr 2020 vorsieht, dass zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands als Wildnisgebiete ausgewiesen sind.

Die wichtigsten Inhalte der Fachposition sind:

Samstag, 16. September 2017

Naturschutzgebiet Bodenseeufer (Bodman-Ludwigshafen)

Das Naturschutzgebiet Bodenseeufer im Landkreis Konstanz umfasst acht Teilgebiete, für die es jeweils eine eigene Verordnung gibt. Eines der acht Teilgebiete ist das NSG Bodman-Ludwigshafen.

Es befindet sich an der Nordspitze des Überlinger Sees, eines fast fjordartigen Nebenarms des Bodensees, zwischen den Ortslagen von Bodman und von Ludwigshafen. Die Stockacher Ach, ein Zufluss des Bodensees, fließt durch das Gebiet. Im Norden wird das NSG von der Bahnstrecke Radolfzell-Friedrichshafen (Bodenseegürtelbahn) begrenzt. 

Das NSG Bodenseeufer (Bodman-Ludwigshafen) wurde am 17.01.1984 verordnet. Es erstreckt sich über eine Fläche von 123,3 Hektar. Das Gebiet umfasst Streuwiesen, Röhrichtbestände, Ufergehölz, Auenwälder, die Stockacher Aach mit Uferbewuchs, Feuchtflächen und einer Flussmündung mit vorgelagerter Flachwasserzone, bewaldete Grundstücke und Dauergrünland.

Mittwoch, 13. September 2017

Weißrussland erweitert Ramsar-Gebiet Morochno

Weißrussland hat im Juli 2017 eine Erweiterung des Ramsar-Gebiets Morochno (Морочно) gemeldet. Ramsar-Gebiete sind Feuchtgebiete, die von den einzelnen Staaten im Rahmen des Ramsar-Abkommens, des internationalen Abkommens über Feuchtgebiete, als Schutzgebiete gemeldet werden.

Die Fläche des Ramsar-Gebiets Morochno wurde von 5.845 Hektar um 599,39 Hektar auf 6.444,39 Hektar vergrößert. Das Gebiet wurde am 07. September 2012 zum ersten Mal als Ramsar-Gebiet gemeldet. Die Ramsar-Gebietsnummer ist 2139. Die Koordinaten des Gebiets sind 51°51'08"N 26°38'03"E.

Morochno ist ein staatenübergreifendes (Weißrussland / Ukraine) Sumpfgebiet. Es liegt nahe der Flussebene des Flusses Horyn. Dies ist einer der wenigen Sümpfe, die in dieser Region nach intensiver Trockenlegung übriggeblieben sind. Es ist einer der drei größten Sümpfe, die es in Weißrussisch Polesien noch gibt. Das Gebiet ist auch eine IBA (important bird area). 

Die Vergrößerung des Gebiets wurde erforderlich, weil das zugrundeliegende nationale Schutzgebiet (zakaznik), das im Jahr 2015 ausgewiesen worden ist, einen größeren Perimeter hat als das ursprünglich gemeldete Ramsar-Gebiet. Die neue Fläche des Ramsar-Gebiets deckt sich mit der Fläche des nationalen Schutzgebiets. 

In Weißrussland gibt es zur Zeit insgesamt 26 Ramsar-Gebiete. Sie bedecken eine Fläche von insgesamt 778.903 Hektar. 
 

Sonntag, 10. September 2017

Europarat will Europadiplom für Schwedens Naturschutzgebiete Bullerö und Långviksskär erneuern

Das beratende Komitee des Europarats zum Europadiplom für Schutzgebiete hat bei seiner Sitzung am 8. März 2017 in Straßburg eine Empfehlung zur Erneuerung des im Jahr 2018 auslaufenden Europadiploms für die Naturschutzgebiete Bullerö und Långviksskär in Schweden ausgesprochen.

Die Gültigkeit des Europadiploms soll bis zum 12. Juni 2028 verlängert werden. Die Verlängerung ist verbunden mit einer Bedingung und vier Empfehlungen.

Die Naturschutzgebiete Bullerö und Långviksskär sind ein Teil des Schären-Archipels 50 Kilometer südöstlich von Stockholm. Die beiden Schutzgebiete umfassen mehr als 1.200 Inseln, Inselchen und Felsen, die mehrheitlich aus Gneiss bestehen. Mehr als 100 verschiedene Vogelarten kommen im Gebiet vor. Auf einigen Inseln werden die Wiesen beweidet.  

Das Gebiet erhielt das Europadiplom im Jahr 1988. Dies war das 28. Schutzgebiet, das das Europadiplom erhielt. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 8.200 Hektar.

Donnerstag, 7. September 2017

Neues Naturschutzgesetz im Bundesland Steiermark in Kraft

Im österreichischen Bundesland Steiermark ist am 01. August 2017 das 71. Gesetz vom 16. Mai 2017 über den Schutz und die Pflege der Natur (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017) in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 – NschG 1976 außer Kraft getreten.

Das Gesetz enthält im 1. Abschnitt allgemeine Bestimmungen. 

Der 2. Abschnitt beinhaltet allgemeine Schutzmaßnahmen. Dazu gehören der Schutz von natürlich stehenden und fließenden Gewässern und ihrer Uferbereiche.

Der 3. Abschnitt umfasst die besonderen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören die Naturschutzgebiete (§ 7), die Landschaftsschutzgebiete (§ 8), die Europaschutzgebiete (§ 9), die Naturparke (§ 10), die Naturdenkmale (§ 11) und die Geschützten Landschaftsteile (§ 12). 

Die Schutzgebietskategorie Nationalpark ist im Gesetz aufgeführt, obwohl das Bundesland Steiermark einen Nationalpark (Nationalpark Gesäuse) besitzt. Nationalparks werden somit im Bundesland Steiermark nicht im Rahmen des Naturschutzgesetzes begründet. Vielmehr muss für einen Nationalpark ein eigenes Gesetz erlassen werden.

Naturparke dürfen nur für solche Gebiete erklärt werden, die bereits als Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind.